Städtebauliche Sanierungsmaßnahme

Altstadt & Wallanlagen

Mit der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ verbinden Rat und Verwaltung der Stadt Alfeld (Leine) die Hoffnung, über diese besondere Förderkulisse unserer Altstadt einen positiven Entwicklungsschub zu geben. Gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und Eigentümerinnen und Eigentümern möchten wir unsere Altstadt als Mittelpunkt des Stadtlebens gestalten. Das Wohnen soll gestärkt und Einzelhandel, Tourismus und Dienstleistungen gefördert werden. Dazu gehören auch Maßnahmen für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung. Das große Ziel ist eine vitale und attraktive Innenstadt.

Mit dem Ratsbeschluss der Sanierungssatzung startet die Stadt Ende 2024 nunmehr in den Sanierungs-Prozess, der auf 15 Jahre angelegt ist. Wir haben also keinen ‘‘Sprint‘‘, sondern einen ‘‘Marathon-Lauf‘‘ vor uns, zu dem alle Aktueurinnen und Akteure herzlich eingeladen sind. Beteiligen Sie sich gerne an den Öffentlichen Projekten. Im Gegensatz zur ‘‘alten‘‘ Sanierung, die ihren Beginn in der 2. Hälfte der 1980er-Jahre hatte, haben wir uns dieses Mal für das sogenannte ‘‘Vereinfachte Verfahren‘‘ entschieden; es kommt also nicht zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen.

Förderrichtlinie der Stadt Alfeld (Leine)

Förderrichtlinie der Stadt Alfeld (Leine) über die pauschale Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet

„Altstadt und ehemalige Wallanlagen"

nach § 164 a Baugesetzbuch und Nr. 5.3.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie - R-StBauF)

Download der Förderrichtlinie

VU & ISEK

Vorbereitende Untersuchungen 
und
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Stadt Alfeld (Leine)

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