Schmutzwasserbeseitigungsgebühren

Für die Entsorgung von Schmutzwasser in der Kläranlage der Stadt Alfeld (Leine) wird zurzeit eine Gebühr in Höhe von 3,36 € je m³ berechnet. Die Menge der Schmutzwassereinleitung wird grundsätzlich anhand der bezogenen Frischwassermenge in m³ ermittelt. Besondere Umstände (Zwischenwasserzähler zur Gartenbewässerung) können dazu führen, dass bestimmte Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgezogen werden. 

Die Rechtsgrundlage zur Beseitigung des Schmutzwassers findet sich in der städtischen Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

Die Abrechnung rückwirkend erfolgt mit dem Grundbesitzabgabenbescheid des Folgejahres, welcher grundsätzlich Ende Januar zugestellt wird. Bis dahin sind Vorausleistungen aufgrund des letzten Verbrauches zu den vier Quartalsfälligkeiten zu leisten.

Gartenwasserzähler
Soll Frischwasser etwa zur Gartenbewässerung oder zur Versorgung von Weidetieren genutzt werden, so ist hierzu ein separater Zähler zu installieren und bei dem Steueramt anzumelden. Ein Formular mit weiteren Hinweisen finden Sie hier - Antrag auf Einrichtung eines Gartenwasserzählers.   

Wasserschaden und Rohrbruch - Schmutzwassermengen absetzen

Meist fällt ein zu hoher Wasserverbrauch erst mit der Abrechnung auf. Und auch dann kann die Suche nach der Ursache noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Schon kleine Undichtigkeiten in der Wasserinstallation können über einen längeren Zeitraum zu hohen Verbräuchen führen. Ein tropfender Wasserhahn oder eine nachlaufende Toilettenspülung können im Extremfall bis zu 100 Liter Wasser pro Tag ausmachen. Noch höher sind die Verluste bei einem Rohrbruch unterhalb des Hauses oder in einer Zwischenwand. 

Was tun bei einem Rohrbruch?
Sollten Sie nach Erhalt Ihres Steuerbescheides einen erhöhten Verbrauch feststellen, haben Sie zwei Monate Zeit, um sich beim Steueramt zu melden. Gem. § 14 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Alfeld (Leine) werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt. Wichtig ist hierbei, dass das Wasser tatsächlich nicht in das Kanalnetz gelangt ist. Der durch einen nachlaufenden Spülkasten verursachte Mehrverbrauch kann somit nicht mindernd berücksichtigt werden. Anders verhält es sich, wenn durch einen Rohrbruch das Wasser im Erdreich versickert.

Welche Unterlagen werden zum Nachweis benötigt?
Der Wasserschaden sollte direkt ausreichend dokumentiert werden. Dies können Fotos, Videos oder Skizzen sein. Ebenso kann der Beleg einer Versicherung oder eines Handwerkbetriebes eingereicht werden. Sollte der durch den Schaden verursachte Mehrverbrauch nicht in einer konkreten Menge angegeben werden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, einen Durchschnittswert der Vorjahre anzusetzen. 

Tipp des Steueramtes
Kontrollieren Sie am besten monatliche Ihre Zählerstände im Haus. So lassen sich deutlich erhöhte Verbräuche frühzeitig erkennen und Schäden reduzieren.