Jahresabschlüsse

Als Gegenstück zum Haushaltsplan ist zum Ende des Haushaltsjahres ein Jahresabschluss zu erstellen, der darüber Auskunft gibt, wie die Planungsdaten des Haushaltsplans verwirklicht worden sind.
Im Jahresabschluss ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt mit sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen vollständig darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang.

Der Rat beschließt in der Regel bis zum Ende des Folgejahres über den Jahresabschluss, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Bürgermeisters.