Bekanntgabe des aufkommensneutralen Hebesatzes für die Grundsteuer B
Der Rat der Stadt Alfeld (Leine) hat in seiner Sitzung vom 11.12.2024 folgende Hebesätze für die Grundsteuern A und B beschlossen:
Grundsteuer A: 459 v. H. (Hebesatz in 2024: 530 v. H.)
Grundsteuer B: 459 v. H. (Hebesatz in 2024: 530 v. H.)
Die neuen Hebesätze gelten ab dem 01.01.2025. Die Bescheide über die Grundsteuer werden Ende Januar verschickt.
Gem. § 7 Abs. 2 des Nds. Grundsteuergesetzes (NGrStG) gilt Folgendes:
"Die Gemeinde muss den aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen."
Zur Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes ist das Grundsteueraufkommen der Gemeinde, das aus den Grundsteuermessbeträgen nach den für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 geltenden Regelungen zu erwarten ist, dem Grundsteueraufkommen gegenüberzustellen, das im Haushaltsplan der Gemeinde für das Kalenderjahr 2024 veranschlagt worden ist. (§ 7 Abs. 1 Satz 2 NGrStG). Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 447 v. H. Die Abweichung erklärt sich dadurch, dass statt des veranschlagten Haushaltsansatzes aus dem Jahr 2024 das aktuelle Rechnungsergebnis des Jahres 2024 herangezogen worden ist. Diese Grundlage wurde gewählt, da sie tatsächliche Grundsteuerlast der Bevölkerung im Jahr 2024 abbildet. Der Haushaltsansatz des Jahres 2024 wurde bereits im Jahr 2023 prognostiziert und beinhaltet stets eine Planungsungenauigkeit.
Vergabe der Jagdpacht für den Eigenjagdbezirk der Stadt Alfeld (Leine)
Die Stadt Alfeld (Leine) verpachtet zum 1. April 2025 das Jagdausübungsrecht im EigenjagdbezirkHimmelberg für die Dauer von neun Jahren. Es endet somit am 31. März 2034.
Umfang des Jagdausübungsrechtes
Der Jagdbezirk umfasst einschließlich einer Angliederungsfläche der Linkholzforstgenossenschaft derzeit rund 210 ha Wald. Die Flurstücke des Eigenjagdbezirkes befinden sich nahezu ausschließlich in der Gemarkung Langenholzen. Die Flächen liegen innerhalb des FFH-Gebietes „117 Sieben Berge, Vorberge“ sowie des Landschaftsschutzgebietes „Sieben Berge und Vorberge.
Vorkommende Schalenwildarten sind Rehwild, Damwild und Schwarzwild.
Zum Jagdbezirk gehört eine Jagdhütte. Die vorhandenen Einrichtungen müssen gegen Entschädigung des Vorpächters übernommen werden.
Die Grenzen des Jagdbezirkes können der beigefügten Karte entnommen werden (siehe Downloads).
Ansprechpartner
Pachtinteressenten werden gebeten, Ihr Interesse schriftlich bis zum 24.01.2025 bei der Stadt Alfeld (Leine), Marktplatz 1, 31061 Alfeld (Leine) zu bekunden oder sich mit Herrn Runge, Telefon (05181) 703 125, in Verbindung zu setzen. Bitte geben Sie in diesem Anschreiben auch einen Einblick in Ihre jagdliche Historie, Beweggründe und Ansichten. Bitte benutzen Sie - wie unten beschrieben - den zur Verfügung gestellten Vordruck zur Angebotsabgabe.
Voraussetzungen
Jagdpächter können nur natürliche Personen werden. Nach § 11 Abs. 5 BJagdG muss der potentielle Pächter einen Jahresjagdschein besitzen und diesen schon vorher während dreier Jahre in Deutschland besessen haben. Der Pächter soll seinen Hauptwohnsitz im Umkreis von 30 Kilometern zum Mittelpunkt des Jagdbezirkes haben. Der Pächter muss die Gewähr dafür bieten, dass er die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen aus dem Jagdpachtverhältnis erfüllt.
Pachtzins
Die Interessenten sind aufgefordert, einen Pachtzins pro Jahr anzubieten, wobei dieser Betrag ab diesem Verpachtungszeitraum netto anzugeben ist. Die Stadt Alfeld (Leine) muss anschließend die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer hinzurechnen. Neben dem Pachtzins ist eine jährliche Wildschadenpauschale (ohne MwSt.) anzubieten, die bei mindestens 1.000,- € liegen sollte.
Auswahl des Bewerbers und Vergabeverfahren
- Vorrangig werden Bewerberinnen oder Bewerber berücksichtigt, die ihren Wohnsitz im näheren Umfeld des Reviers (möglichst nicht weiter als 30 km vom Revier entfernt) haben. Sie müssen über einen untadeligen jagdlichen Leumund verfügen und in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes positiv eingestellt sein.
- Schriftliche Pachtgebote müssen auf beigefügtem Formular in einem separaten, verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Jagdpachtgebot für den Eigenjagdbezirk Himmelberg“ zusammen mit den übrigen Unterlagen bis zum 24.01.2025 bei der Stadt Alfeld (Leine), Marktplatz 1, 31061 Alfeld (Leine) eingegangen sein.
- Die Auswahl der Pächterin oder des Pächters unter den drei Meistbietenden nach sachgerechten Interessen des Verpächters bleibt vorbehalten, ohne dass es der Angabe von Gründen bedarf. Eine Pflicht zur Zuschlagserteilung besteht nicht. Die Vergabe erfolgt freihändig.
Download
Bekanntmachung der Wasserwerk Alfeld GmbH
Der Aufsichtsrat der Wasserwerk Alfeld GmbH hat in seiner Sitzung am 04.12.2024 beschlossen, die Wasserpreise für das Jahr 2025 unverändert zu lassen.
Dies gilt sowohl für den monatlichen Grundpreis, als auch den Verbrauchspreis für Frischwasser. (Alle Preise berechnen sich netto zzgl. 7 % MwSt.)
Verbrauchspreis je m3 Frischwasser Tarif - unverändert - ab 01.01.2025
2,17 € (2,32 € Brutto)
Grundpreise nach Tarif - unverändert - ab 01.01.2025 (mtl.)
Zählergrößen (Nenndurchfluss)
Qn 2,5 („normaler Hauswasserzähler“) | 8,00 € | (8,56 € Brutto) |
Qn 6,0 | 16,00 € | (17,12 € Brutto) |
Qn 10,0 | 50,00 € | (53,50 € Brutto) |
Qn 20,0 Verbundwasserzähler | 60,00 € 100,00 € | (64,20 € Brutto) (107,00 € Brutto) |
Alfeld (Leine), 14.12.2024
gez. Thorsten Laugwitz
Geschäftsführer
Wasserwerk Alfeld GmbH
Download der Bekanntmachung Wasserpreise 2025 - Alfeld
SuedLink: Ankündigung von bauvorbereitenden Maßnahmen in der Stadt Alfeld (Leine) ab 01.10.2024
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Stadt Alfeld (Leine)-Bürgeramt-
Alfeld (Leine), 09.07.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG)
Gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 des BMG in der zurzeit geltenden Fassung kann jede Einwohnerin / jeder Einwohner in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen.
Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen der Meldebehörde an:
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 3 BMG);
- Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften (§ 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 1 BMG);
- Presse, Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 2 BMG);
- Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs.3 BMG);
- den Landkreis für Ehrungen aus Anlass von Altersjubiläen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen (§ 6 Abs. 2 Nds. AG BMG);
- das Bundesverwaltungsamt für Ehrungen aus Anlass Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen sowie Ehrungen aus Anlass der Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres (§ 6 Abs. 2 Nds. AG BMG);
- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundewehr (§ 36 Abs. 2 BMG)
Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung bei der Stadt Alfeld (Leine), Bürgeramt, Marktplatz 12, 31061 Alfeld (Leine) abgeben.
Einwohner/innen, die bereits eine Erklärung zu Widerspruchsrechten bei der Stadt Alfeld (Leine) abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern, können allerdings, wenn gewünscht, jederzeit eine Erweiterung oder auch eine Einschränkung der von ihnen eingelegten Widersprüche zu den oben genannten Datenübermittlungen vornehmen.
Der Bürgermeister
gez. Beushausen
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Despetal
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Despetal
SuedLink - Kartierungsarbeiten
Anpassung der Probeflächen und Kartierzeiträume
Anpassung der Probeflächen und Kartierzeiträume
Stadtverwaltung
Stadt Alfeld (Leine)
Marktplatz 1
31061 Alfeld (Leine)
05181 703 0
05181 703 216
info@ stadt-alfeld.de
www.alfeld.de