SuedLink: Ankündigung von bauvorbereitenden Maßnahmen in der Stadt Alfeld (Leine) ab 01.10.2024

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Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

Stadt Alfeld (Leine)-Bürgeramt-
Alfeld (Leine), 09.07.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG)

Gemäß § 50 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 des BMG in der zurzeit geltenden Fassung kann jede Einwohnerin / jeder Einwohner in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten aus dem Einwohnermelderegister widersprechen.

Dabei handelt es sich um Datenübermittlungen der Meldebehörde an:

  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 3 BMG);
  • Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften (§ 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 1 BMG);
  • Presse, Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 2 BMG);
  • Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs.3 BMG);
  • den Landkreis für Ehrungen aus Anlass von Altersjubiläen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen (§ 6 Abs. 2 Nds. AG BMG);
  • das Bundesverwaltungsamt für Ehrungen aus Anlass Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen sowie Ehrungen aus Anlass der Vollendung des 100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres (§ 6 Abs. 2 Nds. AG BMG);
  • das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundewehr (§ 36 Abs. 2 BMG)

Einwohnerinnen und Einwohner, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung bei der Stadt Alfeld (Leine), Bürgeramt, Marktplatz 12, 31061 Alfeld (Leine) abgeben.

Einwohner/innen, die bereits eine Erklärung zu Widerspruchsrechten bei der Stadt Alfeld (Leine) abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern, können allerdings, wenn gewünscht, jederzeit eine Erweiterung oder auch eine Einschränkung der von ihnen eingelegten Widersprüche zu den oben genannten Datenübermittlungen vornehmen.

Der Bürgermeister
gez. Beushausen

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Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Despetal

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