Datenschutz bei kommunalen Abgaben
Die Stadt Alfeld (Leine) ist nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, im Zuge der Erhebung Ihrer persönlichen Daten transparent auf Folgendes hinzuweisen:
Zweck der Datenerhebnung
Die Stadt Alfeld (Leine) verarbeitet Daten im Zuge der Durchführung des Verfahrens zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung von kommunalen Abgaben. Erläuterungen zu den einzelnen kommunalen Abgaben erhalten Sie hier. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungs- oder Duldungsansprüche.
Dies geschieht auf der Grundlage des Art. 4 Nr. 2 DSGVO, welcher bestimmt, dass zum Verarbeiten unter anderem das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, das Speichern, die Anpassung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten gehört.
Die Stadt Alfeld (Leine) setzt dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Die Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellen technologischen Entwicklungen. Die Stadt Alfeld (Leine) bedient sich dabei u.a. eines behördlichen Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktdaten finden sich in der rechts sichtbaren Kontaktbox.
Grundlagen der Datenerhebung
Ihre Daten werden je nach Abgabeart auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet. Die Verpflichtung zur Angabe von Daten können Sie ebenfalls der folgenden Aufstellung entnehmen.
Abgabenart und Rechtsgrundlage | Verpflichtung zur Angabe von Daten |
Allgemein | §§ 85, 29b, 29c, 149 Abgabenordnung |
Hundesteuer § 12 der Hundesteuersatzung der Stadt Alfeld (Leine) | |
Vergnügungssteuer § 21 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Alfeld (Leine) | |
Grundsteuer Grundsteuergesetz, Grundsteuer-Richtlinien und –Erlasse | §§ 10, 19 Grundsteuergesetz |
Gewerbesteuer Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung, Gewerbesteuer-Richtlinien | §§ 5, 14a, 35a Gewerbesteuergesetz |
Straßenreinigung / Winterdienst Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Alfeld (Leine) | |
Abwasserbeseitigung § 23 Abwasserbeseitigungs- abgabensatzung der Stadt Alfeld (Leine) | § 21 Abwasserbeseitigungs- abgabensatzung der Stadt Alfeld (Leine) |
Arten personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- persönliche Identifikations- und Kontaktangaben (Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z. B. Einnahmen, Ausgaben, Bankverbindungen, Angaben über geleistete und erstattete Steuern, Angaben über abgegebene Steuererklärungen, gestellte Anträge, Rechtsbehelfe, zuständiges Finanzamt, Messbeträge, Beginn-/Endedaten, Stundungen und Erlässe sowie insbesondere unter anderem
- bei der Gewerbesteuer: Gewerbeart und Betriebsobjekt, Betriebsbeginn/-ende, Beginn des Wirtschaftsjahres, Betriebsform, Betriebslage), Verspätungszuschläge, Nachforderungszinsen, Hinterziehungszinsen
- bei der Grundsteuer: Einheitswert, Ortsteil, Grundstücksart, Zahlarten
- bei der Hundesteuer: Hunderasse, -farbe, -geschlecht, Kategorie, Hundemarkennummer, Befreiungsgründe, Ermäßigungsangaben, Anzahl der Hunde,
- bei Straßenreinigungsgebühren: Reinigungsklasse (maschinelle und manuelle Straßenreinigung sowie Winterdienst), Fläche des Grundstücks (Quadratwurzelmaßstab)
- bei Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren: bebaute, überbaute und versiegelte Grundstücksfläche
- bei Schmutzwasserbeseitigungsgebühren: Abwassermenge auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs
Rechte der betroffenen Person
Bei der Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
(Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Tel.: 0511 120-4500, Mail: poststelle@) lfd-niedersachsen.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Nach § 8 a Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) ist jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, verpflichtet, sogenannte behördliche Datenschutzbeauftragte (behDSB) zu bestellen. Gemäß § 8a Abs. 1 S. 2 und 3 NDSG können auch sog. externe DSB, die nicht der datenverarbeitenden Stelle angehören, mit dieser Aufgabe betraut werden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Alfeld (Leine) Gebrauch gemacht und Herrn Kim Schön von der ITEBO GmbH mit dieser Aufgabe betraut.
Die Behördlichen Datenschutzbeauftragten unterstützen die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirken auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.
Alle Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, können sich nach § 8a Abs. 3 S. 4 NDSG mit ihrem Begehren unmittelbar an die oder den behDSB wenden. Die oder der behDSB nimmt insoweit eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein.
Kontakt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
der Stadt Alfeld (Leine)
ITEBO GmbH
Stüvestr. 26
49076 Osnabrück
0541 9631 259
datenschutz@ stadt-alfeld.de
Majid.Cirousse@ itebo.de