Frischwasserentgelte

Die Versorgung mit Frischwasser erfolgt im Gebiet der Stadt Alfeld (Leine) durch die Wasserwerk Alfeld GmbH, welche eine 100%tige Gesellschaft der Stadt Alfeld (Leine) darstellt. Die rund 6.000 Haushalte benötigen eine Trinkwassermenge von ca. 1,1 Mio. m3 pro Jahr. Diese wird durch die Wasserförderung der Wasserwerke Liethgrund und Eimser Weg und durch die Brunnen Eimsen, Dehnsen, Föhrste und Limmer-Süd gedeckt. 

Allgemeine Informationen zur Wasserversorgung finden Sie auf der Homepage des Wasserwerkes - https://wasserwerk-alfeld.de/.

Die Stadt Alfeld (Leine) stellt innerhalb der Grundbesitzabgabenbescheide auch die privatrechtlichen Forderungen der Wasserwerk Alfeld GmbH in Rechnung und zieht diese für das Wasserwerk ein. 

Rechtsgrundlage
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser von Tarifkunden (AVBWasserV) regelt die allgemeinen Rechte und Pflichten von Kunden und Wasserversorgungsunternehmen. Diese Verordnung können Sie hier einsehen: AVBWasserV (gesetze-im-internet.de). Ergänzende Bestimmungen der Wasserwerk Alfeld GmbH zu dieser Verordnung finden Sie hier

Zum Jahr 2024 gelten folgende Entgelte:

Pro 1m³ Frischwasser wird ein Entgelt i.H.v. 2,32 € (inkl. 7 % MwSt.) fällig.

Der Bezugspreis wurde zuletzt zum 01.01.2024 angepasst. Die letzte Änderung finden Sie hier:

Überprüfung des Frischwasserzählers

Die Eichdauer eines Wasserzählers liegt bei sechs Jahren, wobei ausgehend von Jahr des Einbaus die Eichgültigkeit immer zum 31.12. des sechsten Folgejahres gilt. Ein im Jahr 2017 eingebauter bzw. geeichter Zähler verliert seine Eichgültigkeit somit zum 31.12.2023. Innerhalb dieses Zeitraumes gilt die grundsätzliche Vermutung, dass die gemessenen Verbräuche korrekt sind.

Für in Betrieb befindliche Wasserzähler kann bei berechtigtem Interesse an der Messrichtigkeit des Messgerätes nach § 39 MessEG eine Befundprüfung bei einer Eichbehörde oder bei einer Staatlich anerkannten Prüfstelle gegen Gebühr beantragt werden.  Vor der eigentlichen Befundprüfung an einem Messgerät ist immer eine Aufnahme der Einbausituation des betroffenen Messgerätes vor Ort von einer entsprechend befugten Person durchzuführen und umfänglich zu dokumentieren (Beweisaufnahme). Bei einer nachträglichen Prüfung ist diese erforderliche Beweisaufnahme nicht mehr möglich.

Sollten Sie die Befundprüfung eines Wasserzählers auf Ihre Kosten wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Steueramt der Stadt Alfeld (Leine) auf. Von dort erhalten Sie das dazugehörige Antragsformular.