Übersicht aller Gebühren
Die folgende Übersicht dient lediglich der Information und ist nicht verbindlich. Es werden die aktuellen Gebühren der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Alfeld (Leine) wiedergegeben. Diese Satzung ist zur Ermittlung der Gebührenhöhe heranzuziehen.
Gebühren für Grabnutzungsrechte
Grabart | Nutzungsadauer | Verlängerung möglich | Gebührenhöhe |
Reihengrab < 5 Jahre (Kindergrab) | 25 Jahre | Nein | 650,- € |
Reihengrab > 5 Jahre | 25 Jahre | Nein | 1.000,- € |
Rasenreihengrab | 25 Jahre | Nein | 1.788,- € |
Einfaches Wahlgrab, je Stelle | 40 Jahre | Ja | 2.500,- € |
Bevorzugtes Wahlgrab, je Stelle | 40 Jahre | Ja | 2.919,- € |
Familiengrab, je m² Fläche | 40 Jahre | Ja | 2.241,- € |
Rasenwahlgrab (2-stellig) | 25 Jahre | Ja | 2.464,- € |
Urnenreihengrab | 25 Jahre | Nein | 700,- € |
Urnengrabstelle ohne Kennzeichnung | 25 Jahre | Nein | 1.400,- € |
Urnengrabstelle mit Kennzeichnung | 25 Jahre | Nein | 1.600,- € |
Urnendoppelgrabstelle (für 2 Urnen) | 40 Jahre | Ja | 1.700,- € |
Urnenfamiliengrabstelle (für 4 Urnen) | 40 Jahre | Ja | 2.500,- € |
Für für die Beisetzung einer Aschenurne in einer Wahlgrabstelle für Erdbestattungen werden 20% der jeweiligen Gebühr der betreffenden Grabstelle berechnet.
Bestattungsgebühren
Bestattungsleistung | Gebührenhöhe |
Öffnen und Schließen des Grabes - Sarg (Kindergrab) | 300,- € |
Öffnen und Schließen des Grabes - Sarg | 825,- € |
Öffnen und Schließen des Grabes - Urne | 200,- € |
Urnenträger, pro Person | 150,- € |
Ausschmücken der Gruft (nur bei Särgen) | 145,- € |
Nutzung der Friedhofskapelle - mit Feier | 400,- € |
Nutzung der Friedhofskapelle - ohne Feier | 300,- € |
Aufbewahrung von Leichen, die nicht auf einem städtischen Friedhof beerdigt werden (je Tag) | 98,- € |
Genehmigungsgebühren für Grabausstattungen und Denkmale
Für das Aufstellen von Grabdenkmalen, Grabplatten und Steineinfassungen: 12% vom vereinbarten Herstellerentgelt inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Damit abgegolten ist außerdem die jährliche Überprüfung der Grabmale auf ihre Standfestigkeit und das Abräumen bei der Einebnung der Grabstelle.