Brandschutzbedarfsplan der Stadt Alfeld (Leine)

Der Rat der Stadt Alfeld (Leine) hat am 30.09.14 mit dem Nachtragshaushalt 2014 die Bereitstellung der Mittel für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans beschlossen. Gem. § 2 Abs. 1 NBrandSchG dient ein solcher Plan als Nachweis der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Im Dezember hat das beauftragte Fachbüro mit der Erarbeitung begonnen und den Plan im  Oktober 2015 fertiggestellt.

Der Feuerschutz- und Ordnungsausschuss befasste sich mit dem Plan am 18.11.2015 und der Rat der Stadt Alfeld (Leine) hat die folgende Beschlussempfehlung am 17.12.2015 beschlossen:
„Die Stadt Alfeld (Leine) beschließt gem. den Empfehlungen des Brandschutzbedarfsplan (Stand 30.09.15) der Stadt Alfeld (Leine) als Schutzzielniveau eine 1. Eintreffzeit von 10 Minuten, eine 2. Eintreffzeit von 15 Minuten. Der Zielerreichungsgrad beträgt ca. 90 % der Einsätze (Bemessungsgrundlage ist ein kritischer Wohnungsbrand).
Weiter wird für die mittelfristige Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung mit einer leistungsfähig aufgestellten Freiwilligen Feuerwehr die Umsetzung der Empfehlungen aus dem o.g. Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Hierzu erhält die Stadtkommandoführung der Freiwilligen Feuerwehr den Auftrag, erforderliche Maßnahmen und Veränderungen vorzubereiten. Die mittelfristige  Umsetzung (5 Jahre) der Investitionen erfolgt zeitlich durch die jeweiligen Haushaltsplanbeschlüsse. Eine Fortschreibung des Bedarfsplans soll nach fünf Jahren erfolgen“.


Brandschutzbedarfsplan von 2023 der Stadt Alfeld (Leine)zum Download.

 

Brandschutzwesen

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