Lärmaktionsplan

Der erste Lärmaktionsplan (LAP) für die Stadt Alfeld (Leine) stammt aus dem Jahr 2019.

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49EG sind gem. §§ 47a bis f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Seit der 3. Runde der Lärmaktionsplanung sind nach § 47 c BImSchG Lärmkarten und Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von jeweils über drei Millionen Kfz pro Jahr und für Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr aufzustellen.

Grundlage dafür ist die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments vom 25.06.2002 sowie § 47 a bis f.

Den vorliegenden LAP der 4. Runde hat der Rat der Stadt Alfeld (Leine) in seiner Sitzung am 19.06.2024 beschlossen.


Sie finden den Lärmaktionsplan der Stadt Alfeld (Leine) hier als Download​​​​​​​