Haushaltspläne

Zweck der öffentlichen Haushaltswirtschaft ist die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und die Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel. Es ergibt sich die Notwendigkeit einer Planung, um den Ausgleich zwischen den Finanzmitteln und dem Finanzbedarf herbeizuführen. Die finanzwirtschaftliche Planung setzt sich aus dem Haushaltsplan mit der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und dem Investitionsprogramm zusammen.

Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt. Er ist ihr zentrales Steuerungsinstrument und wird jedes Jahr vom Rat aufgestellt und beschlossen. Der Haushaltsplan der Stadt Alfeld ist in thematische Teilhaushalte gegliedert. In den Teilhaushalten werden die Produkte (das Dienstleistungsangebot) der Stadt abgebildet und beplant.